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Unsere Schwerpunkte

Lützenkirchen

Qualität und Schnelligkeit können in der komplexen Welt des Rechts nur durch konsequente Spezialisierung gewährleistet werden. Deshalb stehen wir als Lützenkirchen Rechtsanwälte für ein klares Programm: Wir sind auf die rechtliche Beratung und Vertretung professioneller Vermieter und Verwalter spezialisiert, konsequent und seit vielen Jahren. Wir kennen die Belange unserer Mandanten und richten uns an ihnen aus. Deshalb bieten wir eine an der Optimierung von Prozessabläufen und der Verbesserung der Ertragslage unserer Mandanten orientierte Dienstleistung an.

Dabei decken wir sämtliche Bereiche des Wohnraummietrechts ab: von der Vertragsgestaltung, sämtlichen Störungen des Mietverhältnisses (Zahlungsverzug, Ruhestörungen.), der Abrechnung von Betriebskosten, Erhöhung der Miete und der Betriebskosten, über die Kündigung des Mietvertrags bis hin zur Abwicklung des Mietverhältnisses. In allen Belangen unterstützen wir Sie außergerichtlich und vor Gericht zielführend und an dem mit Ihnen abgestimmten, individuell gewünschten Ergebnis orientiert.

Dabei beraten wir regelmäßig den einzelnen Eigentümer mit dem gleichen Engagement wie unsere börsennotierten Großmandanten und versuchen auf diese Weise, das uns entgegengebrachte Vertrauen zu rechtfertigen. Deshalb definieren wir uns nicht über die Namen unserer Mandanten, sondern den Erfolg, den wir für sie erreichen. Vor allem wegen dieser Philosophie wird unsere Kanzlei seit mehr als 15 Jahren jährlich vom „Focus“ unter den besten Anwaltskanzleien für Mietrecht in Deutschland gelistet. Die gleiche Auszeichnung erhielten wir in den letzten Jahren von „Welt“, „Stern“, „Wirtschaftswoche“ und „Capital“. Auch dieses Jahr dürfen wir uns wieder zu den besten mietrechtlichen Kanzleien Deutschlands zählen.

Im Gewerberaummietrecht beraten und vertreten wir Vermieter und Mieter bei der Vertragsgestaltung und bei allen auftretenden Vertragsstörungen.

Auch überprüfen wir bestehende Verträge, auch im Hinblick auf die Abrechnung Ihrer Betriebskosten. Viele Vermieter sind bei der Formulierung ihrer Umlagevereinbarung zu Betriebskosten und Instandsetzung der Mietsache fahrlässig. Dies können wir durch einen Vertragsnachtrag nachbessern.

Für die von uns vertretenen Mieter nutzen wir Vertragsunklarheiten, indem wir nicht nur die aktuelle Betriebskostenforderung bearbeiten, sondern auch die Rückzahlungen für vergangene Abrechnungsperiodenüberprüfen.

Gerade im Hinblick auf die Dauer von Mietverträgen über Gewerberaum führt unsere Überprüfung des Vertrags regelmäßig zu erheblichen Verbesserungen der wirtschaftlichen Situation unserer Mandanten.

Lützenkirchen
Lützenkirchen

Beim Verkauf oder Erwerb einer Immobilie geht es regelmäßig um viel Geld und Zeit. Qualifizierte Begleitung ist hierbei dringend empfehlenswert, denn häufig müssen Fehler im Vertrag oder bei der Übertragung teuer bezahlt werden.

Ob Fragen zu vermieteten Immobilien oder zum meist standardisierten Notarvertrag: Wir bieten rechtlich fundierte Beratung, die sich lohnt. Zusammen mit unserem Netzwerk von Experten unterstützen wir Sie, um Risiken zu vermeiden und Ihren zeitlichen Aufwand zu optimieren.

Für den Fall auftretender Probleme setzen wir Ihre Rechte durch und vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich, um den entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten.

Das Maklerrecht ist als Rechtsgebiet ständig in Bewegung und von zahlreichen Einzelfallentscheidungen geprägt. Ohne Spezialkenntnis ist eine erfolgreiche Interessenvertretung schier unmöglich. Durchlaufende Fortbildung sind wir stets am Zahn der Zeit und in der Lage, die für Sie günstigsten Ergebnisse für Sie zu erzielen.

Sei es die Durchsetzung Ihres Provisionsanspruchs, oder dessen Abwehr: Wir unterstützen Makler und Auftraggeber bei allen auftretenden Fragen und Problemen.

Lützenkirchen
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Als Fachanwälte beraten wir auch auf dem Gebiet des Wohnungseigentumsrechts. Besonders seit der WEG-Reform bestehen zahlreiche Unklarheiten für Verwalter und Wohnungseigentümer.

Ob nicht gezahlte Hausgelder, Sie benachteiligende Beschlüsse, Fragen der Beschlussumsetzung: wir beraten und vertreten Sie gerichtlich und außergerichtlich.

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