FACHANWALT FÜR MIET- UND WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT
Herr Rechtsanwalt Marc Rötschke studierte anden Universitäten Köln und Münster (Westf.) Rechtswissenschaften, das anschließende Rechtsreferendariat leistete er im Gerichtsbezirk des OLG Düsseldorf ab. Seit dem Jahr 2011 ist er als Rechtsanwalt zugelassen und seither durchgängig mit Schwerpunkt im Bereich des Miet- und Wohnungseigentumsrechts tätig.
Vor seiner Tätigkeit fürLützenkirchen Rechtsanwälte seit Februar 2022 war Herr Rechtsanwalt Rötschkemehrere Jahre für eine mittelständische überregionale Kanzlei, sowie in den Jahren 2019–2022 als Syndikusrechtsanwalt für eine deutsche Unternehmensgruppe der Immobilien- und Hotelbranche tätig.
Herr Rechtsanwalt Rötschke ist befugt, den Titel Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht zu führen.
Studium
Berufliche Laufbahn
Spezialisierung
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